BlackColla meint sicherlich die paar PIdioten, die sich einen Führer zurückwünschen.
Es existiert eine Kinderbetreuung in der Moschee As-Sunnah in Mönchengladbach.
Kindergarten von Moschee As-Sunnahhttp://www.way-to-allah.com/anliegen/sonstiges/1.html
in Mönchengladbach
Vertreter: Islamisches Kulturzentrum Masjid As Sunnah
Gruppen Name: Salam Gruppe
Erzieherin: Assya Reiners 4 jährige Ausbildung als Erzieherin und Kinderpflegerin mit Berufserfahrung. Helferin: Zara Qouri
Räumlichkeiten: Bastelecke, Ruheraum und Rollenspielecke, Essensabschnitt und Spielecke, Badezimmer, Flur, Küche und ca. 50 qm Frauengebetsraum für größere Aktivitäten.
Die Kinderbetreuung ist keine städtische Einrichtung, jedoch eine Vereininterne Aktivität, an der man durch eine Mitgliedschaft teilnehmen kann.
Im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft kann man seine Kinder betreuen lassen.
Die Frage ist nun, für was soll man denn da genau Spenden?
fareus | 13. Dezember 08 | Topic Integration
Bei TAZ-Online stand am 19.11.2008 folgendes:
Blogger gegen Politically Incorrecthttp://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/politisch-korrekt/
Politisch korrekt
Zwei Männer kämpfen gegen den rassistischen Internet-Blog Politically Incorrect - und erhalten deswegen Drohungen.
Faruk Kamiloglu ist ein Widerständler: "Wir dürfen diese fiese Ungerechtigkeit nicht weiter wirken lassen und müssen den Mund aufmachen. Bevor Europa wieder den Holocaust ausspricht und unzählige und unschuldige Menschen wieder getötet werden!", erklärt er auf seiner Homepage dawa-news.de.
Seit Oktober kommentiert Kamiloglu in seinem Blog "Islamically Incorrect" täglich die Arbeit des Online-Forums "Politically Incorrect" (PI). Sein Ziel: "Die Lügen und das abartige Verhalten der PI-Macher enthüllen." Die voraussehbare Erkenntnis seiner akribischen Gegnerbeobachtung, die zeitweise einen fragwürdigen, missionarischen und konservativen Unterton hat: Es gibt kriminelle deutsche Jugendliche und nichtmuslimische Extremisten.
In dem TAZ-Artikel wird der Blogger Dietmar Näher und der gemeinsame Kampf gegen PI erwähnt.
Ich kann aus persönlicher Erfahrung sagen, dass das nicht der Fall ist, weder der Blog PK noch das Forum PK ist radikal.
Im Fall von Islamically Incorrect und Faruk Kamiloglu kann ich es nicht mit aller Sicherheit ausschließen.
Denn unter http://dawa-news.de/2008/12/islamischer-kindergarten-unterstuztung-gefragt/ ruft Herr Kamiloglu zu Spenden für einen Kindergarten in der Masjid-Assunnah Moschee in Mönchengladbach auf:
Islamischer Kindergarten - Unterstüztung gefragt
Die Geschwister der Masjid As-Sunna brauchen unsere Unterstützung, liebe Geschwister im Islam!
Link zu einem Video bei YouTube
[Original-Ton im Video: “In Deutschland gibt es keine Bildungsstätten für unsere Kinder und warum sollten wir immer unsere Kinder in Kindergärten bringen,wo ihnen schlechtes beigebracht wird wie Weihnachten lernen oder mit Laternen umzugehen.”]
Wenn ihr finanziell nicht imstande seid dieses Projekt zu unterstützen, so bitten wir euch um eure Bittgebete und um das weitergeben dieses Vorhabens InshaAllah.
Kontoinhaber: Islam. Kulturz. Masjid As-Sunnah
Kontonr. : 31 4 XXXXX
BLZ: 310 5XXXXX
Verwendungszweck: Aktivitäten(Spende)
Unter http://www.masjid-assunnah.de.tp/ kann sich jeder ein eigenes Bild über die Moschee machen.
Die Domain http://www.masjid-assunnah.de ist laut der DENIC auch schon vergeben.
Zu den Freunden der Moschee gehört ein alter Bekannter, Pierre Vogel:
Als problematisch gilt zudem der charismatische Konvertit Pierre Vogel alias „Abu Hamsa“, der in seinen Ansprachen im Internet den Terror ablehnt, andererseits mit seinen Parolen die Radikalisierung von Muslimen vorantreibt.http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Islamisten-Salafisten;art122,2675271
Zum Kreis der jetzt in den Fokus geratenen sogenannten Hassprediger gehört nach Informationen der Stuttgarter Zeitung ein Imam aus Sindelfingen. Es handelt sich um den Konvertiten Pierre V., der einem muslimischen Verein in Sindelfingen angehört und der von dort aus eine Homepage betreut, die beispielsweise über das "Blutbad in der Bibel" informiert. V. gilt Verfassungsschützern schon lange als eine der aktivsten Figuren in der deutschen Konvertitenszene. Wie alle anderen Verdächtigen blieb V. nach Ende der Durchsuchungen vorläufig auf freiem Fuß.http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1691196
Diverse YouTube-Kanäle von Masjid-Assunnah wurden von YouTube gelöscht:
Ich persönlich habe etwas gegen Sektierer, egal von welcher Seite.
fareus | 13. Dezember 08 | Topic Integration
fareus | 13. Dezember 08 | Topic Menschenrechte
Berlin, den 30. Juni 2008Sebastian Edathy (SPD) zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
Sehr geehrter Herr Bachem,
Ihre Fragen vom 18. Juni 2008 habe ich mit Interesse gelesen.
Wie Sie richtig zur Kenntnis genommen haben, habe ich mich bezüglich der Internetseite "Politically Incorrect" an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewandt. Grund dafür waren und sind die dort aufgeführten Artikel mit tatsächlichem oder konstruiertem Bezug zur islamischen Religion, die dann von registrierten Nutzern kommentiert werden können. Unter den Kommentaren finden sich zahlreiche mit m.E. antidemokratischem und teilweise strafbarem Inhalt.
Im Falle des Erkennens von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gibt es nach meiner Rechtsauffassung eine rechtsstaatliche Pflicht zu deren Beobachtung.
Das gilt aber selbstverständlich nicht nur im Fall von Politically Incorrect. Die Pflicht zur Beobachtung gilt bei jeglicher politischen Ausrichtung, wenn sie die Ebene der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlässt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Rehburg, 7. November 2008Sebastian Edathy (SPD) zum Thema Inneres und Justiz
Sehr geehrter Herr Ebers-Lehmann,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 2. November 2008.
1) Sie erkundigen sich nach einer möglichen Beobachtung der Internetseite "Politically Incorrect (PI)" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Im Juni 2008 hatte ich dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezüglich "PI" angeschrieben. Dies geschah insbesondere vor dem Hintergrund der Verbindung zur im extremistischen Milieu verankerten amerikanischen Organisation "Jewish Task Force", die auf den PI-Seiten mit einer Online-Werbung vertreten war.
In einer Antwort wurde mir mitgeteilt, dass "PI" dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt und im Blick sei. Die weitere Entwicklung werde beobachtet.
Im Falle volksverhetzender bzw. beleidigender Einträge einzelner "PI"-Nutzer steht es übrigens jedem Bürger frei, die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam zu machen. Sollten Ihnen entsprechende Blog-Beiträge auffallen, rege ich an, bei der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.
2) Der Verein "pro Köln" wird bereits seit 2004 vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz wegen seiner rechtsextremistischen Tendenzen und Verbindungen beobachtet und fand wiederholt Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz NRW (siehe www.im.nrw.de/sch/doks/vs/aktuell.pdf).
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Sehr geehrter Herr Näher,Fritz Kuhn (GRÜNE) zum Thema Inneres und Justiz
vor dem Internet-Weblog "Politically Incorrect" kann aus meiner Sicht nur gewarnt werden, dieser Blog behauptet, proisraelisch und proamerikanisch zu sein und lehnt doch mit jedem neuen Beitrag genau die Werte ab, für die diese pluralistischen Demokratien stehen. Behauptet wird, angeblich unterdrückte Nachrichten über die Islamisierung Europas zu verbreiten, in Wahrheit wird Hass gegen alle Moslems geschürt. Dem Islam und allen Moslems wird unterstellt, nichts als Hass und Intoleranz zu verkörpern, dabei ist es dieser Blog, der nur aus Hass und Rassismus besteht und das perverserweise als Kampf gegen Intoleranz ausgibt. Der Blog versucht nichts anderes, als den Islam und die Muslime im wahrsten Sinne des Wortes zu verteufeln.
Zu Ihrer Frage nach den strafrechtlichen Möglichkeiten: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) über das Internet nicht ausgeschlossen, wenn der Server im Ausland steht (BGH, Urteil v. 12.12.2000, 1 StR 184/00). Strafanzeigen müssen daher nicht schon zwangsläufig hieran scheitern. Allerdings lässt das Grundgesetz auch zugespitzte und scharfe Kritik an den Religionen - hier dem Islam - zu. Im Einzelfall kann es deshalb strittig sein, ob die Grenze zur Volksverhetzung bereits überschritten wurde. Dies zu prüfen, obliegt den Staatsanwaltschaften und letztlich den unabhängigen Gerichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn
Weitere Antworten von Politikern zu Politically Incorrect (PI)
fareus | 13. Dezember 08 | Topic PI in den Medien
fareus | 13. Dezember 08 | Topic Fundstueck
War man bei Pro Köln am Anfang nur gegen die Moschee in Ehrenfeld, zeigt man mittlerweile schamlos die eigentliche Intention.
Der Protest hat sich gewandelt, gegen den Islam und gegen Türken.
Wer jetzt noch Zweifel an der tatsächlichen Gesinnung von Pro Köln hat, der glaubt auch noch an den Osterhasen.