Berlin, den 30. Juni 2008

Sehr geehrter Herr Bachem,
Ihre Fragen vom 18. Juni 2008 habe ich mit Interesse gelesen.

Wie Sie richtig zur Kenntnis genommen haben, habe ich mich bezüglich der Internetseite "Politically Incorrect" an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewandt. Grund dafür waren und sind die dort aufgeführten Artikel mit tatsächlichem oder konstruiertem Bezug zur islamischen Religion, die dann von registrierten Nutzern kommentiert werden können. Unter den Kommentaren finden sich zahlreiche mit m.E. antidemokratischem und teilweise strafbarem Inhalt.

Im Falle des Erkennens von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gibt es nach meiner Rechtsauffassung eine rechtsstaatliche Pflicht zu deren Beobachtung.

Das gilt aber selbstverständlich nicht nur im Fall von Politically Incorrect. Die Pflicht zur Beobachtung gilt bei jeglicher politischen Ausrichtung, wenn sie die Ebene der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlässt.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Sebastian Edathy (SPD) zum Thema Demokratie und Bürgerrechte

Rehburg, 7. November 2008

Sehr geehrter Herr Ebers-Lehmann,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 2. November 2008.

1) Sie erkundigen sich nach einer möglichen Beobachtung der Internetseite "Politically Incorrect (PI)" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Im Juni 2008 hatte ich dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezüglich "PI" angeschrieben. Dies geschah insbesondere vor dem Hintergrund der Verbindung zur im extremistischen Milieu verankerten amerikanischen Organisation "Jewish Task Force", die auf den PI-Seiten mit einer Online-Werbung vertreten war.

In einer Antwort wurde mir mitgeteilt, dass "PI" dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt und im Blick sei. Die weitere Entwicklung werde beobachtet.

Im Falle volksverhetzender bzw. beleidigender Einträge einzelner "PI"-Nutzer steht es übrigens jedem Bürger frei, die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam zu machen. Sollten Ihnen entsprechende Blog-Beiträge auffallen, rege ich an, bei der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.

2) Der Verein "pro Köln" wird bereits seit 2004 vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz wegen seiner rechtsextremistischen Tendenzen und Verbindungen beobachtet und fand wiederholt Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz NRW (siehe www.im.nrw.de/sch/doks/vs/aktuell.pdf).

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Sebastian Edathy (SPD) zum Thema Inneres und Justiz

Sehr geehrter Herr Näher,

vor dem Internet-Weblog "Politically Incorrect" kann aus meiner Sicht nur gewarnt werden, dieser Blog behauptet, proisraelisch und proamerikanisch zu sein und lehnt doch mit jedem neuen Beitrag genau die Werte ab, für die diese pluralistischen Demokratien stehen. Behauptet wird, angeblich unterdrückte Nachrichten über die Islamisierung Europas zu verbreiten, in Wahrheit wird Hass gegen alle Moslems geschürt. Dem Islam und allen Moslems wird unterstellt, nichts als Hass und Intoleranz zu verkörpern, dabei ist es dieser Blog, der nur aus Hass und Rassismus besteht und das perverserweise als Kampf gegen Intoleranz ausgibt. Der Blog versucht nichts anderes, als den Islam und die Muslime im wahrsten Sinne des Wortes zu verteufeln.

Zu Ihrer Frage nach den strafrechtlichen Möglichkeiten: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) über das Internet nicht ausgeschlossen, wenn der Server im Ausland steht (BGH, Urteil v. 12.12.2000, 1 StR 184/00). Strafanzeigen müssen daher nicht schon zwangsläufig hieran scheitern. Allerdings lässt das Grundgesetz auch zugespitzte und scharfe Kritik an den Religionen - hier dem Islam - zu. Im Einzelfall kann es deshalb strittig sein, ob die Grenze zur Volksverhetzung bereits überschritten wurde. Dies zu prüfen, obliegt den Staatsanwaltschaften und letztlich den unabhängigen Gerichten.

Mit freundlichen Grüßen,

Fritz Kuhn
Fritz Kuhn (GRÜNE) zum Thema Inneres und Justiz



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