Minister beschließen EU-weite Mindeststrafen für rassistische Straftaten

Die EU-Justizminister haben Mindeststrafen für rassistische und fremdenfeindliche Straftaten beschlossen, die in der gesamten EU gelten. Die Strafe für Aufrufe zu Hass und Gewalt aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Gründen beträgt demnach künftig mindestens ein bis drei Jahre Haft. Das gleiche Strafmaß gilt auch für öffentliche Leugnung oder Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn die öffentliche Ordnung gestört ist.
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